Das Wichtigste in Kürze…
An wen wende ich mich bei Fragen?
Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen gerne persönlich zu den unten ausgewiesenen Öffnungszeiten, telefonisch (09 61 / 81 - 44 00) oder per E-Mail an unsere Verwaltungsleitung.
Besteht die Möglichkeit zum "Ausprobieren"?
Gerne können Sie eine kostenfreie "Probe-/Schnupperstunde" vereinbaren.
Lassen Sie der Verwaltung hierzu bitte eine formlose E-Mail mit Ihren Kontaktdaten zukommen. Sobald sich eine Möglichkeit ergibt, setzt sich die zugeteilte Lehrkraft direkt mit Ihnen zur Terminvereinbarung in Verbindung.
Am jährlichen Infotag (Termin Veranstaltungskalender) können Sie sich ebenso einen persönlichen Eindruck verschaffen.
Unabhängig davon besteht für die ersten drei Unterrichtsmonate eine Probezeit, in der jeweils 14-tägig zum Monatsende, schriftlich abgemeldet werden kann.
Beispiel: Unterrichtsaufnahme nach den Sommerferien, im September => September, Oktober, November = Probezeit.
Späteste Abmeldung innerhalb der Probezeit => schriftlich 14-tägig zum Ende November
Weitere Einzelheiten finden Sie in § 15 der Benutzungssatzung.
Wann und wie kann ich mich anmelden?
Sie können sich jederzeit anmelden und bei freien Plätzen auch im laufenden Schuljahr sofort einsteigen.
Lassen Sie der Verwaltung bitte das Anmeldeformular (gerne auch per E-Mail) zukommen.
Wir kontaktieren Sie zeitnah, sollte es eine Möglichkeit zur kurzfristigen Unterrichtsaufnahme geben.
Sollten keine freien Kapazitäten zur Verfügung stehen, erhalten Sie einen Platz auf der Warteliste und wir kommen unaufgefordert auf Sie zurück, wenn sich eine Option zur Teilnahme ergibt.
Wann und wie kann ich mich abmelden?
Die Abmeldung zum Schuljahresende (31. August) muss der Verwaltung schriftlich bis 31. Mai vorliegen. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung nach Vorlage entsprechender Nachweise.
Wie lange dauert das Schuljahr?
Das Schuljahr beginnt am 1. September und dauert bis 31. August. In den Ferien ist, angelehnt an die Ferientermine der Allgemeinbildenden Schulen Bayerns, unterrichtsfrei.
Bezahle ich die Ferien?
Nein, denn wir haben Jahresentgelte und berücksichtigen in der Gebührenberechnung die unterrichtsfreie Zeit in den Ferien.
Die Jahressumme wird der Einfachheit halber auf zwölf Einzelbeträge aufgeteilt, damit sich der Betrag nicht monatlich ändert.
Dadurch scheinen jeden Monat Kosten zu entstehen, aber Sie bezahlen tatsächlich nur den erhaltenen Unterricht.
Unterricht absagen, wie wird verfahren?
Sollte der Unterrichtstermin nicht eingehalten werden können, melden Sie sich bitte telefonisch (09 61 / 81 - 44 00) oder per E-Mail in der Verwaltung.
Bei Verhinderung seitens der Schülerin/des Schülers, wird der Unterricht nicht nachgeholt.
Ist eine krankheitsbedingte längerfristige Teilnahme am Musikschulunterricht nicht möglich, erfolgt auf schriftlichen Antrag sowie Vorlage entsprechender Nachweise (ärztliches Attest), eine Prüfung zur anteiligen Gebührenerstattung.
Unterrichtsausfall von Seiten der Musikschule, Ersatzstunde oder Erstattung?
Bei ausgefallenem Unterricht, den die Musikschule zu vertreten hat, besteht bis zum Schuljahresende grundsätzlich die Möglichkeit auf Nachholstunden.
Fallen mehr als drei Unterrichtsstunden auf Grund unvermeidlicher Verhinderung der Lehrkraft während des laufenden Schuljahres aus, können Sie ab dem vierten Unterrichtsausfall einen schriftlichen Antrag auf Entgelterstattung stellen. Weitere Einzelheiten finden Sie im § 10 der Gebührensatzung.
Welche Gebührenermäßigungen gibt es?
Wir gewähren Geschwister-, Mehrfach- und Sozialermäßigungen. Ein Rechtsanspruch auf diese Ermäßigungen besteht nicht. Die genauen Regelungen finden Sie in § 11 der Gebührensatzung.
Ich möchte in einem Ensemble mitspielen!
Die Teilnahme am Ensembleunterricht ist für unsere Musikschülerinnen und Musikschüler bei Hautfachbelegung im Instrumental- oder Vokalunterricht kostenfrei.
Sollten Sie sich ausschließlich für eine Ensembleteilnahme interessieren, lassen Sie uns bitte das Anmeldeformular mit dem gewünschten Ensemble als Vermerk beim Fach zukommen.
Wie oft muss ich üben?
Ein Pauschalrezept für das Üben gibt es nicht, allerdings sollte es regelmäßig, wenn möglich täglich, stattfinden.
Bauen Sie die „Trainingseinheit“ als festen Bestandteil in den Tagesablauf ein. Lieber öfter, dafür kürzer, als einmal eine Stunde vor dem Unterricht.
Brauche ich ein eigenes Instrument?
Ein eigenes Instrument für zuhause ist unerlässlich, denn sonst ist ein regelmäßiges Üben nicht möglich...
Allerdings ist es nicht notwendig, sofort ein eigenes Instrument zu kaufen. Viele Händler bieten Leihinstrumente oder einen Mietkauf an.
Unsere Musikschule hält ebenso eine Auswahl an Instrumenten für Sie vor, die Sie mit schriftlicher Vereinbarung gegen eine monatliche Gebühr von 13 € nutzen können.
Unsere Lehrkräfte stehen Ihnen vor dem Instrumentenkauf gerne beratend zur Seite.
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Der Unterricht an unserer Musikschule wird von öffentlicher Seite, Stadt Weiden i.d.OPf. als Träger, bezuschusst. Dadurch erhalten Sie nicht nur einen vergleichsweise günstigen Gebührensatz bei qualifiziertem Lehrpersonal, sondern auch kostenlose Zusatzleistungen bei Belegung eines Hauptfachs wie z. B. Theorieunterricht, Klassenvorspiele (mind. einmal jährlich), Ensembleteilnahmen, Auftritte bei Konzertveranstaltungen sowie vergünstigten Zugang zum Kindermusical und Sinfonieorchesterkonzert.