Abmeldungen
Abmeldungen sind innerhalb der ersten drei Unterrichtsmonate (Probezeit) jeweils 14-tägig zum Monatsende möglich.
Nach Ablauf der Probezeit ist eine Abmeldung grundsätzlich nur zum Schuljahresende, 31.08., mit Abmeldefrist bis 31.05., möglich.
Bei Stellung eines Ersatzschülers besteht nach Einzelfallprüfung auch ein früherer Zeitpunkt zum Unterrichtsende, über den die Schulleitung entscheidet.