Das Bild zeigt das Schulgebäude der Franz-Grothe-Schule in einer Außenansicht.

© Stadt Weiden i.d.OPf.

16.03.2021

Satzungsänderung und -Neufassung

Der Stadtrat hat am 08.03.2021 Satzungsänderungen für die Musikschule beschlossen

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

sehr geehrte Schülerinnen und Schüler,

vor etwa einem Jahr wurde unser aller Leben durch die Corona-Pandemie auf den Kopf gestellt. Aufgrund dieser Umstände musste auch unsere Musikschule leider mehrfach schließen.

Schnellstmöglich haben wir versucht, Ihnen den Onlineunterricht als Ersatz anzubieten. Dieses Angebot wurde nun auch in unsere neue Satzung integriert. Uns ist bewusst, dass noch immer viele Schüler*innen nicht die Möglichkeit haben, den Onlineunterricht wahrzunehmen. Deswegen bleibt diese Alternative zum Präsenzunterricht auch in unserer neuen Satzung ein Ausnahmeangebot auf freiwilliger Basis.

Zudem genehmigte der Stadtrat mit der Satzungsänderung einstimmig die Rückerstattung der Gebühren, für die aufgrund der Schulschließung ausgefallenen Unterrichtseinheiten. Genauere Informationen zum Verfahren der „Corona-Rückerstattung“ finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik „Neuigkeiten“.

Außerdem wurden Änderungen unseres Musikschulangebotes in die Satzung aufgenommen. Der Theorieunterricht für Vokal- und Instrumentalschüler wird ab dem Schuljahr 2021/2022 kostenlos im Klassenverband angeboten. Hierfür etablieren wir sowohl einen Kurs für Einsteiger, als auch für Fortgeschrittene. Die Kurszeiten werden in den kommenden Wochen auf unserer Homepage veröffentlicht. Die bisherige kostenpflichtige Variante des Ergänzungsfaches im Anschluss an den Vokal- und Instrumentalunterricht entfällt somit.

Des Weiteren freuen wir uns, erwachsenen Schülern ab September 2021 ein flexibles Angebot machen zu können. Mit dem neuen Gutscheinsystem haben Sie die Möglichkeit, 30-, oder 45-minütige Unterrichtseinheiten in 5er oder 10er Paketen zu erwerben. Die Schüleraufnahme und Zuteilung erfolgt nach Absprache der Schulleitung mit den zuständigen Lehrkräften.

Ferner hat der Stadtrat der Stadt Weiden i.d.OPf. am 08.03.2021 einer Neugestaltung der Gebührensatzung zugestimmt. Diese beinhaltet ab dem Schuljahr 2021/2022, eine maßvolle Erhöhung der monatlichen Gebühren, bei den 45-minütigen Unterrichtseinheiten linear. Allerdings besteht zukünftig im Gegenzug auch eine erweiterte Gebührenerstattung bei von Seiten der Schule zu vertretenden Ausfallstunden.

Die entsprechenden Satzungsänderungen sind in den Amtsblättern Nr. 13 / 2021 vom 12.03.2021 sowie Nr. 14 / 2021 vom 22.03.2021 veröffentlicht. Die neue Satzung über die Benutzung der Franz-Grothe-Schule als auch die Änderungssatzung über die Benutzungsgebühren werden zur Einsichtnahme zeitnah auf der Homepage der Musikschule eingepflegt. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, die Satzungen online anzusehen, erhalten Sie gerne eine Ausfertigung nach vorheriger Terminvereinbarung zu den ausgewiesenen Öffnungszeiten der Verwaltung.

Sollten Sie zur Zahlung der Musikschulgebühren einen Dauerauftrag eingerichtet haben, beachten Sie bitte, diesen ab dem 01.09.2021 (nach Erhalt des Gebührenbescheids für das kommende Schuljahr 2021/2022) anzupassen; vielen Dank. Besteht eine Einzugsermächtigung gegenüber der Stadt Weiden i.d.OPf., wird der Betrag automatisch von der Stadtkasse angeglichen.

Gewünschte Unterrichtsabmeldungen zum Schuljahresende oder Ummeldungen hinsichtlich Fach-/Lehrerwechsel als auch Unterrichtszeitminderung/-erhöhung, sind der Verwaltung der Musikschule bis 31. Mai 2021 vorzulegen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne telefonisch und per E-Mail zur Verfügung, hoffen aber, Sie baldmöglichst wieder persönlich in unserer Musikschule begrüßen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Willecke

zurück
nach oben scrollen